(ich will hier ja nicht politisch unkorrekt sein, nicht dass ich noch ausgeschafft werde > LINK)
Finde es ja im Sommer schon nicht so toll, wenn Ihr das Gefühl habt noch kurz vor einem Auto auf den Fussgängerstreifen springen zu müssen.
Pardon, an dieser Stelle muss ich ja den geschlechtsneutralen Ausdruck "Zebrastreifen" verwenden, wobei ich mich bis heute frage was denn das Zebra dafür kann - Zebras sind grundsätzlich weiss-schwarz gestreift, unsere "Zebrastreifen" gelb-schwarz gestreift sind und das einzige Tier was mir da so spontan einfällt der Tiger ist, der ja unter Artenschutz steht!
Sorry, bin heute etwas sarkastisch veranlagt ... daher jetzt zurück zum Thema.
Also - zu den physikalischen Grundlagen und der Berechnung des Bremsweges:
Geschwindigkeit von 50 km/h auf trockener Fahrbahn:
Reaktionsweg: 13,89 Meter
+
Bremsweg: 10,72 Meter
=
Anhalteweg: 24,61 Meter
+
Bremsweg: 10,72 Meter
=
Anhalteweg: 24,61 Meter
Geschwindigkeit von 50 km/h auf Schneefahrbahn:
Reaktionsweg: 13,89 Meter
+
Bremsweg: 32,15 Meter
=
Anhalteweg: 46,04 Meter
+
Bremsweg: 32,15 Meter
=
Anhalteweg: 46,04 Meter
Geschwindigkeit von 50 km/h auf Glatteis:
Reaktionsweg: 13,89 Meter
+
Bremsweg: 96,45 Meter
=
Selbst wenn ich bei „Glatteis“ nur 25 km/h fahre, habe ich immer noch einen Bremsweg von 31,05 Metern … also bitte, liebe FussgängerInnen - achtet doch auf die veränderten Bedingungen, es sei denn Ihr wollt mit einem 1.7 Tonnen Gefährt nähere Bekanntschaft machen ...
Anm.d.Red.: Verstehe immer noch nicht warum alle Verkehrsteilnehmer (zumindest Nachts) per Gesetz mit Lichtern ausgestattet sein müssen - für die schwächsten (nämlich FussgängerInnen) gilt das leider nicht!
+
Bremsweg: 96,45 Meter
=
Anhalteweg: 110,34 Meter
Selbst wenn ich bei „Glatteis“ nur 25 km/h fahre, habe ich immer noch einen Bremsweg von 31,05 Metern … also bitte, liebe FussgängerInnen - achtet doch auf die veränderten Bedingungen, es sei denn Ihr wollt mit einem 1.7 Tonnen Gefährt nähere Bekanntschaft machen ...
Anm.d.Red.: Verstehe immer noch nicht warum alle Verkehrsteilnehmer (zumindest Nachts) per Gesetz mit Lichtern ausgestattet sein müssen - für die schwächsten (nämlich FussgängerInnen) gilt das leider nicht!