Montag, 29. November 2010

Physikalische Grundlagen für FussgängerInnen

Liebe Fussgänger und Fussgängerinnen!
(ich will hier ja nicht politisch unkorrekt sein, nicht dass ich noch ausgeschafft werde > LINK)

Finde es ja im Sommer schon nicht so toll, wenn Ihr das Gefühl habt noch kurz vor einem Auto auf den Fussgängerstreifen springen zu müssen.
Pardon, an dieser Stelle muss ich ja den geschlechtsneutralen Ausdruck "Zebrastreifen" verwenden, wobei ich mich bis heute frage was denn das Zebra dafür kann - Zebras sind grundsätzlich weiss-schwarz gestreift, unsere "Zebrastreifen" gelb-schwarz gestreift sind und das einzige Tier was mir da so spontan einfällt der Tiger ist, der ja unter Artenschutz steht!

Sorry, bin heute etwas sarkastisch veranlagt ... daher jetzt zurück zum Thema.
Also - zu den physikalischen Grundlagen und der Berechnung des Bremsweges:

Geschwindigkeit von 50 km/h auf trockener Fahrbahn:

Reaktionsweg: 13,89 Meter
+
Bremsweg: 10,72 Meter
=
Anhalteweg: 24,61 Meter

Geschwindigkeit von 50 km/h auf Schneefahrbahn:

Reaktionsweg: 13,89 Meter
+
Bremsweg: 32,15 Meter
=
Anhalteweg: 46,04 Meter

Geschwindigkeit von 50 km/h auf Glatteis:

Reaktionsweg: 13,89 Meter
+
Bremsweg: 96,45 Meter
=
Anhalteweg: 110,34 Meter

Selbst wenn ich bei „Glatteis“ nur 25 km/h fahre, habe ich immer noch einen Bremsweg von 31,05 Metern … also bitte, liebe FussgängerInnen - achtet doch auf die veränderten Bedingungen, es sei denn Ihr wollt mit einem 1.7 Tonnen Gefährt nähere Bekanntschaft machen ...

Anm.d.Red.: Verstehe immer noch nicht warum alle Verkehrsteilnehmer (zumindest Nachts) per Gesetz mit Lichtern ausgestattet sein müssen - für die schwächsten (nämlich FussgängerInnen) gilt das leider nicht!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bin für eine Initiative zur Abschaffung dieser neuen Fussgängerstreifen Vortrittsregel oder man sollte mind. bei jedem Fussgängerstreifen die aktuelle Regelung (nachfolgend aufgeführt) ausschildern mit dem Hinweis, bei nicht einhalten wird der Fussgänger gebüsst und "abgeschleppt"

Prinzipiell hat der Fussgänger am Fussgängerstreifen IMMER Vortritt. Er darf jedoch nicht überraschend den Fussgägerstreifen betreten. Vor dem Betreten des Fussgängerstreifens muss er sich vergewissern, dass die Fahrzeugführer anhalten können.
«Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.» (VRV Art. 47, Abs. 2)

sanbra hat gesagt…

Gestern hats aus genau diesem Grund um ein Haar gekracht. 2 Leute noch schnell über die Strasse vor 2 herannahenden Autos. Die Autos standen danach quer auf der Strasse und ich muss nicht erwähnen wie lauthals die beiden Fahrer geflucht haben! Fussgänger wähnten sich im Recht...was ihnen andere anwesende Fussgänger gleich wieder ausgeredet haben.
Vollidioten...lebensmüde Vollidioten!